Gesellschaftsunfähig? Dafür gibt´s doch Profis! Das Psychisch-Kranken-Gesetz und die Zwangseinweisung |
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Jährlich
werden in Deutschland etwa 200.000 Menschen zwangsweise
„untergebracht“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Meistens betrifft
es Minderjährige und RentnerInnen, die „auffällig“ geworden
sind und – selbstverständlich nur zu ihrem eigenen Wohl – in so
genannte „Heilanstalten“ weggesperrt werden. Dort sind sie der
Willkür von Personal und PsychologInnen ausgesetzt. Wer einmal für
psychisch krank erklärt wurde, ist in der Regel für den Rest seines
oder ihres Lebens entmündigt und hat kaum Chancen, sich aus diesem
Gefängnis zu befreien.
Wer
profitiert davon? Warum ist diese Thematik so unbekannt? Was ist
normal?
Wir
wollen uns gemeinsam anschauen, warum es möglich ist, so regelmäßig
und flächendeckend das Recht auf Selbstbestimmung für „Kranke“
aufzuheben und an einem realen Beispiel den Prozess dieser
Entmündigung beleuchten. Der Workshop soll das Rechtssystem
diesbezüglich kritisch thematisieren und Möglichkeiten aufweisen,
sich vor so gravierenden Eingriffen des Staates zu schützen oder
anderen zu helfen. |